Hausordnung

food akademie Neuwied GmbH und food hotel Neuwied GmbH = Campus Neuwied

 

Präambel

Die Ordnung, die für das Zusammenleben erwachsener Menschen allgemein gilt, soll auch die Zusammenarbeit am Campus Neuwied bestimmen. Daher enthält diese Hausordnung den Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, auf die vertraglichen Grundlagen und folgende spezielle Regelungen.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Gebäude und das gesamte Außengelände der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH – kurz für den Campus Neuwied mit folgenden Liegenschaften:

  • Gebäude 155 und 157 der food hotel Neuwied GmbH einschließlich Außenbereiche
  • Gebäude 36 (Fachschulgebäude) einschließlich Mensa, Seminarräume, Studentenwohnheim, Verwaltungs- und Außenbereichen
  • Gebäude 38 (Kompetenzzentrum Supermarkt) einschließlich Lehrsupermarkt, Lehrküche, Seminarräume, Appartements, Wohngruppen und Freizeiteinrichtungen
  • Gebäude 40 mit Technikbereichen und Team-Haus  
  • Sämtliche Veranstaltungs- und Freiflächen auf dem Campusgelände
  • Parkplatzgelände

Die Hausordnung ist von allen Gästen, Besuchern, Seminarteilnehmern, Mietern sowie von allen Mitarbeitern, Honorarkräften und Fremdfirmen, die sich im räumlichen Geltungsbereich aufhalten, zu beachten.

 

§ 2 Hausrecht

(1) Die Geschäftsführungen der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH üben einzelvertretungsberechtigt sowohl im rechtlichen als auch im organisatorischen Sinne das Hausrecht aus. Zu diesem Zweck sind sie berechtigt, jederzeit Einblick in alle Gemeinschaftseinrichtungen und nach vorheriger Ankündigung bzw. bei Gefahr im Verzug auch in die Zimmer zu nehmen. Die Geschäftsführungen können in geeigneten Fällen andere Mitglieder mit der Ausübung des Hausrechts beauftragen.

(2) Die Geschäftsführungen beauftragen die nachfolgenden (Hausrechtsbeauftragte) mit der

Ausübung des Hausrechts:

a)    stellvertretende Schulleitung der food akademie Neuwied GmbH

b)    Hausdame der food hotel Neuwied GmbH

c)    Teamleiter Haustechnik

(3) Im Übrigen können alle Mitarbeiter der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH, die zur Gefahrenabwehr geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, beispielsweise einen Platzverweis in Gebäuden und / oder auf den Freiflächen aussprechen.

(4) Die Mitarbeiter der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH erkennen Sie an Ihrem Namensschild bzw. an ihrer Arbeitskleidung. Diese sind mögliche Ansprechpartner für alle Fragen und Anregungen der Gäste, Besucher, Seminarteilnehmer und Fremdfirmen und helfen gerne weiter.  

 

§ 3 Sicherheit und Ordnung

(1) Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Alle im Geltungsbereich der Hausordnung befindlichen Personen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Insbesondere dürfen der bestimmungsgemäße Betrieb der Bildungseinrichtung nicht behindert und Mitarbeiter der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH nicht von der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten abgehalten werden.

(2) Anordnungen der Hausrechtsbeauftragten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung einschließlich der Sauberkeit und der Ruhe, sind zu befolgen.

(3) Zwischen 22:00 Uhr und 06.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Dies gilt in allen Aufenthaltsbereichen, auf dem gesamten Betriebsgelände und dem Parkplatz. Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten, gilt ein Aufenthalts-/Versammlungsverbot von 22:00 h bis 6:00 h auf dem Außengelände. Aus Rücksicht auf andere Gäste bitten wir Sie jederzeit auf dem Außengelände sowie in den Zimmern & allen öffentlichen Bereichen eine angemessene Lautstärke einzuhalten.

(4) Bei internen sowie externen Veranstaltungen in Räumen der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH muss ein Veranstaltungsleiter bestimmt werden, der während der Veranstaltung anwesend ist und die Wahrnehmung der Überwachungspflichten übernimmt.

(5) In von der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH genutzten Gebäuden und auf den Freiflächen bedürfen insbesondere die nachfolgenden oder ähnliche Betätigungen der Genehmigung:

  1. die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Flächen außerhalb des üblichen Bildungsbetriebs
  2. Bild- und Tonaufnahmen
  3. das Aushängen von Plakaten, Transparenten, Spruchbändern, Wandzeitungen (Anschläge) etc.
  4. das Verteilen von Druckerzeugnissen jeder Art
  5. das Mitführen von Tieren außerhalb der Verkehrswege mit Ausnahme von Assistenzhunden oder bei dienstlichen Notwendigkeiten

(6) Alle Mitarbeiter, Gäste, Besucher und Bildungsteilnehmer der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH sind gehalten, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. Schäden, Auffälligkeiten oder besondere Vorkommnisse sind an die zuständige Stelle zu melden.

(7) Die food akademie Neuwied GmbH und die food hotel Neuwied GmbH übernehmen grundsätzlich keine Haftung für eine Beschädigung oder Verlust von Privateigentum in den von der der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH zur Verfügung gestellten Räumen, Außenbereiche oder auch Parkflächen.

(8) Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen alle Unfälle mit Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf unserem Campus stehen, umgehend von der betroffenen Bildungsteilnehmern, Gästen, Besuchern, Honorarkräften, Fremdfirmen und Mitarbeitern dem Sekretariat der food akademie Neuwied GmbH bzw. an der Rezeption der food hotel Neuwied GmbH unverzüglich gemeldet und die Unfallmeldung bzw. Eintragung ins Verbandbuch hierzu ausgefüllt werden.

(9) Auf dem gesamten Campus-Gelände besteht, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Raucherbereichen, ein absolutes Rauchverbot. Offenen Feuerstellen (z.B. Kerzen) sind ebenfalls auf dem gesamten Campus nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen stellen eine fahrlässige Gefährdung der weiteren Gäste, Teilnehmer, Besucher und Mitarbeiter dar und werden entsprechend dieser Hausordnung mit ggf. mit Erteilung eines Verweises, Hausverbotes bzw. auch Schadensersatzforderungen für Feuerwehreinsätze und Bearbeitungskosten sanktioniert.

(10) Die Brandschutzordnung der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH und die allgemeinen Regeln zu Sicherheit und Unfallschutz sind zu beachten. Die Vorrichtungen zur Unfallverhütung und zum Brandschutz dürfen nur zweckgemäß verwendet werden. Missbrauch oder Manipulation von Brandschutzeinrichtungen (Rauchmelder, Feuermelder etc.) führen zu Hausverbot, Schadensersatzpflicht und ggf. zur strafrechtlichen Verfolgung durch die zuständigen Stellen.

(11) Besondere Hinweise, Durchsagen oder Signale (z.B. Feueralarm) sind von allen im Geltungsbereich der Hausordnung befindlichen Personen zu befolgen.

(12) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Videoüberwachung.

 

§ 4 Allgemeine Regelungen zur Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen

(1) In allen Gebäuden und Zimmern der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH besteht ein absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen sind die Reinigungskosten in der Höhe von 250,00 € zu tragen. Im Außenbereich ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen erlaubt. Das Mitbringen von Wasserpfeifen und jeglichem Zubehör ist nicht erlaubt.

(2) Der Konsum und Besitz von Spirituosen und Rausch-, Betäubungsmittel gemäß BtMG ist grundsätzlich während des gesamten Aufenthalts in Neuwied untersagt. Eine Zuwiderhandlung zieht eine Kündigung des jeweiligen Vertrages, sowie ggf. ein Hausverbot in Verbindung mit einer strafrechtlichen Verfolgung nach sich. Bei Verdacht auf Besitz oder Nutzung von Drogen wird im Rahmen des Hausrechtes (nach § 903 Satz 1 BGB) verfahren.

(3) Das Mitbringen von elektrischen Geräten ist nicht erlaubt. Einzige Ausnahmen: Handy, Laptop, Tablet. Das Anschließen von externen Geräten an die Fernseher im food hotel ist nicht gestattet. Bei Nichtachtung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro.

(4) Für das Verschließen der Räume, das Ausschalten der Beleuchtung und elektrischer Geräte, das Schließen der Schränke und Schreibtische sowie der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich.

(5) Gebäude, Einrichtungen, Geräte und Anlagen dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betreten bzw. genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des zuständigen Hausrechtsbeauftragten.

(6) Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln. In allen Räumen und auf allen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten. Bitte werfen Sie keine Gegenstände aus den Fenstern oder vom Balkon. Bei Nichtbeachtung berechnen wir 30,00 €.

(7) Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden.

(8) Es ist auf einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten. Die Nutzung der Klimaanlage/ Heizung ist nur gestattet solange sie sich in Ihrem Zimmer aufhalten. Zur Schonung unserer Umwelt und der Energieeinsparung schalten Sie bitte beim Verlassen des Zimmers alle Lichter aus und stellen die Heizkörper auf Stufe 2. Sobald Sie Ihr Zimmer verlassen, springt im food hotel die Klimaanlage / Heizung, der Umwelt zuliebe, in einen moderaten Ruhemodus. Bei Nichtachtung der Regelungen zur Energieeinsparung und Förderung der Nachhaltigkeit berechnen wir eine Gebühr in Höhe von je 20,00 Euro.

(9) Bitte halten Sie sich bei Ihrem Aufenthalt zwingend an unsere ausgeschilderten Hygieneregeln. Bei übermäßiger Verunreinigung der Unterkunft berechnen wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 10,00 € pro Person.

(10) Bei Feueralarm ertönt ein lautes Signal durch die Brandmeldeanlage. Schließen Sie bitte Ihr Fenster und begeben Sie sich sofort auf direktem Weg über die ausgezeichneten Fluchtwege zu den ausgewiesenen Sammelplätzen. Nutzen Sie nicht die Fahrstühle. Orientieren Sie sich an den Brandschutzhelfern von food akademie und food hotel. Sollte der Fluchtweg versperrt sein (z.B.: starker Rauch), dann bleiben Sie im Zimmer und machen Sie sich am Fenster bemerkbar. Warten Sie, bis die Feuerwehr kommt.

(11) Für alle Räumlichkeiten und Freiflächen gibt es organisatorisch verantwortliche Personen, die Sie bei Anregungen, Kritik oder auch bei Fragen gerne ansprechen können. Wer Ansprechpartner ist erkennen Sie an dem jeweiligen Aushang bzw. können Sie sich auch gerne an das Sekretariat der food akademie Neuwied GmbH oder auch für Angelegenheiten des food hotel an die Rezeption wenden.

 

§ 5 Regelungen zur Nutzung von spezifischen Räumen, Gebäuden und Freiflächen

(1) Hotelzimmern im food hotel (Gebäude 155, 157): Wir bitten Sie, Ihr Zimmer am Abreisetag bis spätestens zur angegebenen Zeit freizugeben (Montag – Samstag bis 10:00 Uhr; Sonntag bis 11:00 Uhr). Sonderregelungen bedürfen einer vorherigen Absprache mit unserem Rezeptionsteam. Bitte achten Sie auf Ihre persönlichen Wertgegenstände. Bei Diebstahl besteht keine Haftung! In Ihrem Zimmer steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Bitte wählen sie sich über „food free“ oder „food hotel Gast“ ein. Hierfür benötigen sie kein Passwort.

(2) Restaurant/Mensa/Hotelbar (Gebäude 157): Das Restaurant „Marktbistro“ ist unter der Woche von 07.00 – 10.30 Uhr geöffnet und am Wochenende von 07.00 – 12.00 Uhr. Gerne können Sie auch in der Mensa der Lebensmittelfachschule Ihre Mahlzeiten genießen (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: Frühstück 7:00 – 8:00 Uhr, Mittagessen 12:00 bis 13:30 Uhr, Abendessen 17:00 – 19:00 Uhr; Am Wochenende: Abendessen 17:00 – 18:30 Uhr). Unsere Hotelbar „Bildungslücke“ hat täglich ab 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Die Außenterrassen „marktplatz“ Innenhof und „food garden“ schließen um 22 Uhr (Nachtruhe).

(3) Zimmer im Kompetenzzentrum (Gebäude 38, 1. Etage): Wir bitten Sie, Ihr Zimmer am Abreisetag vor Unterrichtsbeginn zu räumen. Sonderregelungen bedürfen einer vorherigen Absprache mit unserem Rezeptionsteam. Bitte achten Sie auf Ihre persönlichen Wertgegenstände. Bei Diebstahl besteht keine Haftung! In Ihrem Zimmer steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Sie benötigen kein Passwort.

(4) Wohngruppen im Kompetenzzentrum (Gebäude 38, 2. Etage): In Ihrer Wohngruppe steht Ihnen eine Küche zur Verfügung. Sollten Sie diese nutzen wollen, können Sie sich das erforderliche Küchenequipment gegen eine Kaution von 50 € in unserer Mensa kostenfrei ausleihen. Ausgabe-/Rückgabezeit Montag – Donnerstag 14:00 - 16.00 Uhr und Freitag von 9:00 - 10:00 Uhr in der Mensa. Die Gegenstände müssen gereinigt und vollständig zurückgegeben werden. Bei Bruch oder Verlust werden die Beschaffungskosten berechnet.

Für (3) und (4) gilt: Bitte beachten Sie die allgemeinen Regelungen zum Rauchverbot und Bandschutz gemäß dieser Hausordnung. Die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Bitte halten Sie sich bei Ihrem Aufenthalt zwingend an unsere ausgeschilderten Hygieneregeln. Bei übermäßiger Verunreinigung der Unterkunft berechnen wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 10,00 € pro Person. Das Verräumen des Geschirrs sowie die Entsorgung von Leergut und Müll erfolgt durch die Nutzer selbstständig. Bei zurückgelassenem Leergut in der Unterkunft berechnen wir 10,00 € pro Person. Bitte achten Sie auf Ihre persönlichen Wertgegenstände. Bei Diebstahl besteht keine Haftung! In Ihrem Zimmer steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Sie benötigen kein Passwort. Wir bitten Sie, Ihr Zimmer am Abreisetag vor Unterrichtsbeginn zu räumen. Sonderregelungen bedürfen einer vorherigen Absprache mit unserem Rezeptionsteam.

(5) Studentenwohnheim (Gebäude 36): Es gelten die allgemeinen Regelungen dieser Hausordnung. Ergänzend gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Mietvertrags.

(6) Externe Unterbringung in einem Partnerhotel: Bei einer Unterbringung von Aus-/Weiterbildungsteilnehmern in einen außerhalb des Campus liegenden Hotels besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung der Mensa, Gemeinschaftsräume, Freizeiteinrichtungen und auch Lernorte wie Gruppenräume oder Klassenräume (nach Anmeldung im Sekretariat) außerhalb der Unterrichtszeiten. In dem Fall, dass Unterstützung bei der Bewerkstelligung der Fahrten zwischen Hotel und Campus benötigt wird oder sollten Mangelhinweise zur Unterbringung vorliegen, steht die Rezeption food hotel gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

(7) Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Gebäude 38): Bei der Nutzung des „TV-Raums“ (Raum 180), des „Kickeraums“ (Raum 181) öffnen die jeweiligen Nutzer mit ihrer Chip-Karte die Tür und checken sich zeitgleich in die automatische Nutzerliste ein. Es gelten die allgemeinen Regelung dieser Hausordnung einschließlich der Regelungen zum Rauchverbot und des pfleglichen Umgangs mit der Einrichtung. Bei Zuwiderhandlung wird entsprechend der automatischen Nutzerliste der letzte Nutzer rechtlich in Anspruch genommen. Zur Nutzung des „Clubraums“ (Raum 182) ist die Anmeldung der Nutzung durch eine verantwortliche Person erforderlich. Diese erfolgt durch den Nutzer online über unser Internet.  

(8) Nutzung von Seminarräumen (Gebäude 36 u. 38): Die Nutzung der Seminarräume erfolgt entsprechend der durch das Sekretariat der food akademie Neuwied GmbH Belegungsplanung. Ansprechpartner für die erforderliche Bestuhlung, Ausstattung und Bereitstellung von Lehrmaterialien ist das Sekretariat. Die jeweiligen Dozenten achten auf die adäquate Nutzung der Heizung, des hinreichenden Lüftens im Sinne der Gesundheit der Teilnehmer und der Energieeffizienz. Zum Schluss des Unterrichts werden die Teilnehmer durch die Dozenten angehalten, die Tische abzuräumen, Sauberkeit und Ordnung herzustellen. Fenster sind zu schließen, Lehrmaterialien in ordnungsgemäßem Zustand an die vorgesehenen Plätze zu verbringen und die Türen sind nach Unterrichtsschluss abzuschließen. Informationen zu fehlendem Lehrmaterial, technischen Mängeln oder Verbesserungsvorschläge werden seitens der Dozenten an das Sekretariat weitergeleitet.

(9) Nutzung des Lehrsupermarktes und Lehrküche (Gebäude 38): Die Nutzung erfolgt analog den Regelungen zu den Seminarräumen.

(10) Raucherbereiche auf dem Campusgelände: Es gelten die allgemeine Regelungen dieser Hausordnung mit Ausnahme des Rauchverbotes.  Es gilt insbesondere hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Alle im Geltungsbereich der Hausordnung befindlichen Personen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden.

 

§ 6 Verkehr und Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

(1) Die Einfahrt auf das Gelände der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH mit PKW und LKW ist nur aufgrund einer Einfahrerlaubnis (gültiges Parkticket oder Dauerticket bzw. Parkerlaubnis für Mitarbeiter) gestattet.

(2) Innerhalb des Geländes der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH sind die allgemeinen Verkehrsvorschriften (StVG, StVO), insbesondere die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen getroffenen Anordnungen, zu befolgen. Auf Flächen, die von verschiedenen Arten von Verkehrsteilnehmern (z.B. Fußgängern, Fahrradfahrern, PKW-Fahrern, etc.) gemeinschaftlich genutzt werden, ist besondere Rücksicht auf alle anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen.

(3) Es ist maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

(4) Wer das Gelände der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH ohne Einfahrerlaubnis befährt, macht sich gemäß § 123 des Strafgesetzbuches strafbar.

(5) Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt.

(6) Kraftfahrzeuge, die verkehrswidrig abgestellt sind, insbesondere auf ausgewiesenen Feuerwehraufstellflächen, und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder ohne Einfahrerlaubnis eingefahren sind oder widerrechtlich auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen abgestellt sind, können abgeschleppt werden. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen sind von dem Eigentümer oder Halter des Kraftfahrzeuges zu erstatten.

(7) Bei wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften, insbesondere gegen die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen getroffenen Anordnungen, kann die Einfahrerlaubnis befristet oder unbefristet entzogen werden.

(8) Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.

(9) Unzulässig abgestellte Fahrräder können kostenpflichtig entfernt werden.

(10) Die food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH übernehmen grundsätzlich keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen aller Art, die auf den betriebseigenen Grundstücken abgestellt sind.

 

§ 7 Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot oder ein Platzverweis erteilt werden. Die Ahndung von Verstößen gegen ein Hausverbot erfolgt nach allgemeinen rechtlichen Bestimmungen.

 

§ 8 Verhalten im Notfall

Bei Gefahrensituationen und Alarmzeichen sind die Schul-/Seminargebäude unverzüglich klassenweise auf den gekennzeichneten Fluchtwegen gemäß Alarmplan zu verlassen. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss unbedingt freigehalten werden.

Notfallmeldungen können je nach Anlass und Schwere gerichtet werden an:

a) Polizei 110,

b) Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112,

c) Zusätzlich zu Polizei und Rettungskräften sollte die Rezeption informiert werden.

d) Bei Störungen des Betriebsablaufs oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung (Schaden, Diebstahl, Sachbeschädigung etc.) wenden Sie sich an das Sekretariat der Fachschule oder an die Rezeption food hotel.

 

§ 9 Ergänzende Bestimmungen

Zusätzlich zu dieser Hausordnung wird insbesondere auf die Bestimmungen zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt-, Brand- und Strahlenschutz, der biologischen Sicherheit und Gentechnik, sowie auf die geltenden Benutzungsordnungen einzelner Einrichtungen der food akademie Neuwied GmbH und der food hotel Neuwied GmbH verwiesen. Diese Bestimmungen und Ordnungen sind entsprechend ihres Geltungsbereichs zu beachten und einzuhalten.

 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung 01.01.2023 in Kraft

 

gez. Thorsten Fuchs, food akademie Neuwied GmbH                                                        

gez. Jörg Germandi, food hotel Neuwied GmbH


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